Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Unterstützungsleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX für Menschen mit einer wesentlichen seelischen Behinderung – die in Folge ihrer psychischen Erkrankung und / oder Suchtmittelabhängigkeit ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können und Hilfe benötigen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die/der Hilfesuchende volljährig ist und in der eigenen Wohnung lebt.
Gemeinsam mit der Klientin / dem Klienten wird das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW erarbeitet und dient als Grundlage für die Betreuung. Die Hilfeplanung orientiert sich an den Wünschen, Ressourcen und Fähigkeiten der jeweiligen Person.
Die Betreuungsinhalte und der wöchentliche zeitliche Umfang richten sich nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Person.